Der Dienstleistungsvertrag ist unerlässlich, wenn man den Winterdienst an eine Firma übertragen möchte. Sei es aus Gründen der Haftung, oder aber der Vergütung. An dieser Stelle wird dir ein Muster Dienstleistungsvertrag kostenfrei zum Download angeboten. Lies den Haftungsausschluss dazu und erfahre, wie du Geld sparen kannst.
Laut Entscheidung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg (Az.: 13 K 13287/10) können Aufwendungen für einen Winterdienst für privates und öffentliches Gelände in der Einkommensteuererklärung gemäß § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.