Mit Warnschild die Haftung ausschließen?

Warnschild – Betreten auf eigene Gefahr

 
Achtung!

Dieser Weg wird bei Schnee- und Eisglätte nicht geräumt, oder gestreut.

Betreten auf eigene Gefahr.

 

Ihr habt vor mit einem Warnschild die Haftung auszuschließen und glaubt so keinen Winterdienst an eurem Objekt verrichten zu müssen? Vorsicht!

 

Die Räumpflicht besteht trotzdem

 
Ihr täuscht und handelt euch u.U. eine Menge Ärger ein!

Mit einem Warnschild kann die Haftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden,- eine Räumpflicht besteht trotzdem. Der Eigentümer ist nach wie vor in der Verkehrssicherungspflicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte entsprechend Az. 21 U 38/03.

Kommt es zu Regressansprüchen durch Stürze bei nicht geräumten, oder gestreuten Flächen, kann jedoch bei aufgestelltem Warnschild, ein Mitverschulden festgestellt werden.

 

haftung ausschliessenräumpflichtverkehrssicherungspflichtwarnschildwinterdienst
Kommentare (1)
Kommentar hinzufügen
  • Lea Mühlich

    Bei uns in der Nähe gibt es auch einen Weg, wo so ein Schild steht. Ich wusste nicht, dass trotzdem eine Räumpflicht besteht. Ich persönlich finde es wichtig, dass Winterdienst auch auf solchen Wegen ausgeführt wird.